In Zusammenarbeit mit dem «BWB» Berner Waldbesitzer bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, sich als Waldbesitzer zertifizieren zu lassen.

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Verband (HVG/HPL).

Holz hat heute als Rohstoff und Energieträger ein ausgezeichnetes Image. Die Nachfrage nach zertifiziertem Holz wächst. Viele Kunden, die Sägereien und die holzverarbeitende Industrie kaufen heute zertifiziertes Holz. Bei vielen in- und ausländischen Waldbesitzern ist die Zertifizierung Standart.

Wollen wir den Markt optimal bedienen, können wir uns ein Fernbleiben von der Zertifizierung nicht leisten.

Die Kosten für die Anmeldung und Zertifizierung werden für Mitglieder einer Holzverwertungsgenossenschaft (in der Region) sowie für Neumitglieder durch die Frienisberger Holz AG getragen.

Bitte lesen Sie die Unterlagen aufmerksam durch. Für Fragen und zusätzliche Angaben geben Ihnen folgende Personen gerne Auskunft.

Geschäftsführer der Frienisberger Holz AG
Markus Moser: 079 255 90 89 oder per mail

Ich will meinen Wald zertifizieren was ist zu tun:

  • Ich bin, oder werde Mitglied einer Holzproduzentenorganisation (HVG/HPL)
  • Das ausgefüllte Erfassungsformular sowie die unterschriebene Vereinbarung M305V an Frienisberger Holz AG senden
  • Mitgehende Bestimmungen lesen
  • Bei einer Anzeichnung wird die Checkliste M404V mit dem fachlichen Vertreter ausgefüllt und wenn keine gravierenden Abweichungen festgestellt werden, wird die Vereinbarung unterschrieben. Der Waldbesitzer resp. seine Parzellen sind nun zertifiziert.

Unterlagen die Sie benötigen:

  • Beitrittserklärung zur Holzverwertungsgenossenschaft (HVG) Wohlen und Nachbargemeinden
  • Statuten der HVG Wohlen
  • Beitrittserklärung zu den Holzproduzenten Lyssbach HPL (ehem. SHVG Schüpfen)
  • Statuten HPL Holzproduzenten Lyssbach
  • Anforderungen Waldarbeit die Tabelle listet die Anforderungen des Nationalen Standards auf
  • Erfassungsformular Anmeldung Zertifizierung, bitte ausfüllen und mit ausgefüllten Parzellenblatt zurücksenden
  • Vereinbarung (M305V) und mitgehende Bestimmungen bitte im Doppel unterschreiben und zurücksenden, bitte mitgehende Bestimmungen lesen (M305-01)
  • Checkliste M404V Bestandteil der Vereinbarung, wird durch den Förster beim Holzanzeichnen kontrolliert (M404V)
  • CAR Formular M405V bei Abweichungen bei der Kontrolle auszufüllen (M405V)