Was soll diese Vereinbarungen bewirken?

  1. Waldeigentümer kann die nötigen Leistungen für eine effiziente, kostenbewusste und nachhaltige Waldbewirtschaftung bei der FHAG einkaufen
  2. klare Kompetenzregelungen für FHAG: Regelung von Datenabruf aus GRUDIS, Wis- BE, Q-GIS, Rechte und Lasten
  3. klarer Auftrag für Revierförster und Unternehmer: wenn Leistung eingekauft oder Holz verkauft wird ist die FHAG Anlaufstelle
  4. die koordinierten Forstarbeiten können effizienter erledigt werden
  5. Waldrand- , Jungwaldpflege-, oder andere Projekte können unter Federführung der FHAG durchgeführt werden.
  6. Holz kann über die FHAG vermarktet werden
  7. alle Mitglieder der HVG und HPL in einem der drei Modelle begrüssen zu dürfen

Unten finden Sie die „Dienstleistungsvereinbarung Waldbewirtschaftung Eigenbewirtschafter“ zum Ausdrucken

die Vereinbarung

der Katalog