Mit der Tabelle „Sortimentsbezeichnung“ können die Sortimente der Gutschriften bestimmt werden. Zudem wird die Spalte „Zusatztext“ erklärt, welche sich auf der Gutschrift findet.
Eine finanzielle Unterstützung durch die Berner Holzförderungsfonds (BHFF) ist an die Bedingung geknüpft, dass man CHF0.6 je verkauften Festmeter Stamm-, Industrie- und Energieholz in die BHFF einbezahlt.
Nur wer in einen dieser Selbsthilfefonds einbezahlt, hat das Anrecht auf Unterstützung (z.B. für eine Rückerstattung von bis zu 25% der Kosten von forstlichen Kursen und Weiterbildungen). Die Finanzierungskriterien der BHFF und die Statuten der Berner Waldbesitzer geben diesbezüglich genauere Angaben.
Mit diesem Rückerstattungsformular der Berner Holzförderungsfonds können Sie eine Rückerstattung von WaldSchweiz-Kurskosten beantragen.