Was soll diese Vereinbarungen bewirken?
- Waldeigentümer kann die nötigen Leistungen für eine effiziente, kostenbewusste und nachhaltige Waldbewirtschaftung bei der FHAG einkaufen
- klare Kompetenzregelungen für FHAG: Regelung von Datenabruf aus GRUDIS, Wis- BE, Q-GIS, Rechte und Lasten
- klarer Auftrag für Revierförster und Unternehmer: wenn Leistung eingekauft oder Holz verkauft wird ist die FHAG Anlaufstelle
- die koordinierten Forstarbeiten können effizienter erledigt werden
- Waldrand- , Jungwaldpflege-, oder andere Projekte können unter Federführung der FHAG durchgeführt werden.
- Holz kann über die FHAG vermarktet werden
- alle Mitglieder der HVG und HPL in einem der drei Modelle begrüssen zu dürfen
Unten finden Sie die „Dienstleistungsvereinbarung Waldbewirtschaftung Eigenbewirtschafter“ zum Ausdrucken